Lebensmittelrecht

Diätische Lebensmittel – LFGB/ DiätVO

Nach BGH URTEIL I ZR 44/11 vom 15. März 2012 – ARTROSTAR gilt für diätische Lebensmittel: Für den gemäß § 14b Abs. 1 Satz 2 DiätV zu führenden Nachweis der Wirksamkeit eines als diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ergänzende bilanzierte Diät) beworbenen und vertriebenen Mittels bedarf es insbesondere auf dem Gebiet der Schmerzlinderung in […]

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Definition Funktionsarzneimittel

Nach BGH URTEIL I ZR 166/08 – Photodynamische Therapie vom 24.6.2010 liegt ein Funktionsarzneimittel statt eines Medizinsprodukts auch dann vor, wenn (nur) die Nebenwirkungen dies belegen: Bei der im jeweiligen Einzelfall zu treffenden Entscheidung, ob ein Erzeugnis ein (Funktions-)Arzneimittel oder ein Medizinprodukt ist, sind neben seinen un-mittelbaren Wirkungen auch seine Neben- und Folgewirkungen zu berücksichti-gen

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LMIV

Die in Kraft stehende Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) erlangte seit 2015 (Stichtagsregelung) große Bedeutung. Mit der LMIV soll das heute im wesentlichen europarechtlich geprägte Lebensmittelrecht vereinfacht werden. In der LMIV sind zahlreiche Verordnungen aufgegangen; allerdings enthält die LMIV mit 15 Anhängen rein nummerisch einen größeren Umfang als die bisherigen Verordnungen.

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Neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten

Gemäss EuGH vom 15. Januar 2009 C383/07 – Neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten ist für die Beurteilung der Frage, ob ein Lebensmittel die Voraussetzung hinsichtlich der Verwendung in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr in der Europäischen Gemeinschaft im Sinne des Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige

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Abgrenzung Nahrungsmittel/ Arzneimittel

Nach BGH URTEIL I ZR 61/05 26. Juni 2008 – LCarnitin II gilt folgendes für die Abgrenzung Nahrungsmittel/ Arzneimittel: a) Der Begriff des Funktionsarzneimittels erfasst allein diejenigen Erzeugnisse, deren pharmakologische Eigenschaften wissenschaftlich festgestellt wurden und die tatsächlich dazu bestimmt sind, eine ärztliche Diagnose zu erstellen oder physiologische Funktionen wiederherzustellen, zu bessern oder zu be-einflussen (im

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