Arzneimittelrecht

Definition Funktionsarzneimittel

Nach BGH URTEIL I ZR 166/08 – Photodynamische Therapie vom 24.6.2010 liegt ein Funktionsarzneimittel statt eines Medizinsprodukts auch dann vor, wenn (nur) die Nebenwirkungen dies belegen: Bei der im jeweiligen Einzelfall zu treffenden Entscheidung, ob ein Erzeugnis ein (Funktions-)Arzneimittel oder ein Medizinprodukt ist, sind neben seinen un-mittelbaren Wirkungen auch seine Neben- und Folgewirkungen zu berücksichti-gen […]

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Abgrenzung Nahrungsmittel/ Arzneimittel

Nach BGH URTEIL I ZR 61/05 26. Juni 2008 – LCarnitin II gilt folgendes für die Abgrenzung Nahrungsmittel/ Arzneimittel: a) Der Begriff des Funktionsarzneimittels erfasst allein diejenigen Erzeugnisse, deren pharmakologische Eigenschaften wissenschaftlich festgestellt wurden und die tatsächlich dazu bestimmt sind, eine ärztliche Diagnose zu erstellen oder physiologische Funktionen wiederherzustellen, zu bessern oder zu be-einflussen (im

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ANMOG – Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz

Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) 2010/2011 soll die Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit herstellen und – dabei – nachhaltige Perspektiven eröffnen. Im Detail belegen schon die Begrifflichkeiten, die in den Vordergrund gerückt werden, dass schon der Ansatz fragwürdig erscheint. Das Stichworte und Erläuterungen des Glossars zum Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz –

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Hausarztvertrag

„Hausarztvertrag“ keine neue Form einer versorgungsbereichsübergreifenden oder interdisziplinären „integrierten Versorgung“ der Versicherten Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 6. Februar 2008 enthält der von der BARMER Ersatzkasse mit einer Gruppe von Hausärzten und Apotheken abgeschlossene sog „Hausarztvertrag“ keine neue Form einer versorgungsbereichsübergreifenden oder interdisziplinären „integrierten Versorgung“ der Versicherten. Die Krankenkasse ist deshalb nicht befugt, ihre

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