Hausarztvertrag

„Hausarztvertrag“ keine neue Form einer versorgungsbereichsübergreifenden oder interdisziplinären „integrierten Versorgung“ der Versicherten Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 6. Februar 2008 enthält der von der BARMER Ersatzkasse mit einer Gruppe von Hausärzten und Apotheken abgeschlossene sog „Hausarztvertrag“ keine neue Form einer versorgungsbereichsübergreifenden oder interdisziplinären „integrierten Versorgung“ der Versicherten. Die Krankenkasse ist deshalb nicht befugt, ihre […]

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