Gesundheitsrecht

Das Gesundheitsrecht weist viele Facetten auf; am Beispiel des Lebensmittelrechts und des Arzneimittelrechts sei dies wie folgt umrissen:

Schon das Lebensmittelrecht bietet nicht erst seit der unaufhaltsamen Schwemme europarechtlicher Einflüsse eine so komplexe Regelungsstruktur, dass sich selbst rechtliche Spezialisten vor immer neuen Herausforderungen sehen. Einfache Irreführungsverbote sind im Lichte einer umfassenden Konsumenteninformation wichtige Prüfungsschritte. Zudem liegen zwischen hygienerechtlichen Voraussetzungen bis hin zur Frage der Einsetzbarkeit von Zusatzstoffen oder der Functional Food Werbung viele Detailregelungen. Wir prüfen neue Lebensmittel und deren Zusammensetzung auf ihre Verkehrsfähigkeit und beurteilen auch die gesamte Produktkommunikation auf ihre Zulässigkeit. Natürlich bieten wir die umfassende rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Richtlinien und Verordnungen der EU-Kommission und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dabei wissen wir, dass Lebensmittel de facto High-Tech-Produkte sein können. Wir bearbeiten Haftungsfragen und Verbraucherschutz gleichermassen.

Das Arzneimittelgesetz (AMG) bestimmt, daß Arzneimittel grundsätzlich erst dann an den Verbraucher abgegeben werden dürfen, wenn ihre Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit in einem staatlichen Zulassungsverfahren überprüft worden sind. Auch nach der Zulassung werden die Arzneimittel zum Schutz des Verbrauchers ständig beobachtet, um Risiken schnell erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. So werden die Meldepflichten der pharmazeutischen Unternehmen u.a. über schwerwiegende Nebenwirkungen oder schwerwiegende Wechselwirkungen mit anderen Mitteln stetig verschärft. Die Kennzeichnungspflicht des pharmazeutischen Unternehmers wurde ausgedehnt und der Export von Arzneimitteln ausdrücklich in die arzneimittelrechtlichen Schutzvorschriften einbezogen. Jeder pharmazeutische Unternehmer muß einen Informationsbeauftragten haben, der für die wissenschaftliche Information und den Inhalt der Werbung persönlich verantwortlich ist. Zur Verbesserung der Sicherheit von Blutprodukten sind insbesondere die Regelungen über die Herstellungserlaubnis und die Auflagenbefugnis der Zulassungsbehörde erweitert und die Einfuhrvorschriften verschärft worden. Außerdem sind Regelungen über die Anerkennung von Zulassungsentscheidungen anderer Mitgliedstaaaten der Europäischen Union und zur sog. zentralen Zulassung durch die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln enthalten. Unser Branchenverständnis unterstützt die beteiligten Rechtskreise bei der pharmazeutischen Produktentwicklung einschliesslich aller Nebenrechte. Zudem sind wir im Recht des Arzneimittelhandels und natürlich auch auf allgemein gesundheitsrechtliche Fragestellungen aktiv.