Umweltrecht

Zum Umweltrecht gehören die auf das Schutzgut “Umwelt” bezogenen Vorschriften. Das Umweltrecht hat sich historisch als Antwort auf unterschiedliche Umweltprobleme entwickelt und ist daher in seinen Kernbereichen auf bestimmte Umweltmedien oder Belastungsfaktoren ausgerichtet.  Zum orginären Umweltrecht gehören so Teile des öffentlichen Baurecht, Bodenschutzrecht, Naturschutzrecht, Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz aber auch Planfeststellungsverfahren. Ferner kann das Abfallrecht, jeweils europäische Richtlinien und weitere Sondermatierien, wie das Atomrecht, Chemikalienrecht, Wasserrecht uvam zum Umweltrecht gezählt werden.

Umweltrecht in Umweltgesetzen

Die klassischen Umweltgesetze sind das WHG (Wasserhaushaltsgesetz, Gewässerschutzrecht), das BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz, Immissionsschutzrecht), das BBodSchG (Bundesbodenschutzgesetz, Bodenschutz- und Altlastenrecht), das  BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz, Naturschutzrecht) und das KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfallrecht) uvam. Durch Richtlinien der Europäischen Union, den Abschluss umweltvölkerrechtlicher Verträge sowie Regelungsaktivitäten auf nationaler Ebene entsteht laufend neues Umweltrecht. Der Vollzug dieser Vorschriften vor Ort erfolgt durch die Länder und Kommunen (Umweltämter u. ä.).

Umweltrecht nach Schutzzweck

Umweltrecht bildet mithin den Oberbegriff für eine Vielzahl sehr unterschiedlich ausgestalteter Gesetze und Verordnungen zum Atomrecht, zum Strahlenschutz, zum Klimaschutz, zur Lärmbekämpfung, zur Abfallbeseitigung, zum Naturschutz, zur Luftreinhaltung sowie zur Wasserwirtschaft und zum Bauplanungsrecht.

Anwaltliche Tätigkeiten im Umweltrecht

Wir beraten und vertreten sowohl öffentlich-rechtliche Auftraggeber (insbesondere Kommunen), als auch Unternehmen und Privatpersonen in allen Bereichen des Umweltrechts. Dies erfolgt sowohl strategisch, aussergerichtlich, als auch in Schiedsverfahren oder vor Gericht. Die verschiedenen Rechtsanwälte von horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte, Hannover, konnten bereits in der Vergangenheit bei der Planung bzw. Realisierung bedeutender umweltrechtlicherVorhaben (zB Verkehrswege, Stadtentwicklungsplanung, Hoch-/Tiefbauvorhaben uvam) richtungsweisend mitwirken.  Natürlich beraten wir im ööfentlichen Baurecht und begleiten die Bauleitplanung ebenso, wie die Entwicklung städtebaulicher Verträge.

Nicht zuletzt durch unser technisches Rechtsselbstverständnis sind wir im Immissionsschutz in Genehmigungsverfahren aktiv. Bei  Planfeststellungsverfahren unterstützen wir die öffentliche Verwaltung auf allen Ebenen. Dabei stellt sich oft als vorteilhaft heraus, dass wir nicht nur den rechtlichen Rahmen kennen, sondern aufgrund praktischer Erfahrung alle Projektbeteiligten und deren jeweiligen faktischen Vorgaben.

Vor allem in den nachfolgenden umweltrechtlichen Themen sind wir aktiv:

  • Agrarrecht
  • Altlastenrecht
  • Anlagenzulassungsrecht
  • Bauleitplanungrecht
  • Bauplanungsrecht
  • Bauordnungsrecht
  • Bebauungsplanverfahren
  • Begleitung von Planungs- und Genehmigungsverfahren
  • Bergrecht/ Bergbaurecht
  • Bodenschutzrecht
  • Beratung und Vertretung von Bauherren und Immobilienprojektentwicklern sowie Nachbarn zu umwelt- und immissionsschutzrechtlichen Fragestellungen bei Baugenehmigungsverfahren und immissionsschutzrechtlichen Verfahren nach dem BImSchG und im Rahmen von Planfeststellungsverfahren
  • Beratung und Vertretung von Anlagenbetreibern, Kommunen, Grundstückseigentümern zu umweltrechtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen, einschliesslich Biogasanlagen, Bioheizkraftwerke, Windenergieanlagen, Kläranlagen, Müllverwertungsanlagen etc
  • Chemikalienrecht
  • Compliance im Umweltrecht
  • Emissionshandelsrecht
  • Energierecht
  • Energiewirtschaftsrecht
  • Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrecht
  • Europäisches Umweltrecht
  • Fachplanungsrecht/Planfeststellungsverfahren
  • Geräte- und Produktsicherheitsrecht
  • Immissionsschutzrecht (Anlagenzulassung, Auflagen, Emissionshandel)
  • Kommunales Wasserversorgungs- und Entwässerungsrecht
  • Konversion (Altstandorte, insbesondere bei militärischer Vornutzungen)
  • Kreislaufwirtschaftsrecht
  • Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht
  • Pflanzenschutzrecht (mit Sortenschutzrecht und Saatgutrecht)
  • Städtebaurecht
  • Städtebauliche Verträge
  • Stoffrecht
  • Technikrecht
  • Umweltabgabenrecht
  • Umweltbezogene Belange im Bauplanungsrecht sowie in Planfeststellungsverfahren
  • Umwelthaftungsrecht und Prozessvertretung
  • Umweltrechtliche Transaktionsberatung
  • Umweltrechtliche Compliance und Regulierung
  • Umweltvertragsrecht
  • Verfassungsrecht
  • Wasserrecht
  • Zulassungsrecht