Das Gesundheitssystem in Deutschland
Das Gesundheits- und Kassenarztsystem lässt sich nicht mit wenigen Worten beschreiben. Die hier anzutreffende Regelungsdichte hat ihren Kern in sozialrechtliche Regelungen. Schon die Einordnung als “Sozialrecht” kann allerdings allenfalls als Irreführung der beteiligten Verkehrskreise bezeichnet werden. Wir haben zunächst einige Themen dieses Rechts der Gesundheitssysteme herausgegriffen:
Der Honorarverteilungsmasstab
Seit dem 01.07.2004 gilt der Honorarverteilungsmassstab zur Vergütung vertragsärztlicher Leistungen. Danach müssen Arztgruppen Regelleistungsvolumina die ihrerseits mit festen Punktwerten vergütet werden. Der Anreiz zur Mehrleistung fällt abgestaffelt und damit vermindert aus. Weder die Komplexität des Systems noch dessen Steuerung scheint indessen für die beteiligten Kreise sinnvoll. Dies gilt für Patienten wie Ärzte gleichermassen.
Das Hausarztmodell
Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz sollte z.B. die Bildung von medizinischen Versorgungszentrums “wiederbeleben”. So können die Leistungserbringer (in der Begrifflichkeit der KVNen), also Vertragsärzten, Krankenhäusern, Apotheken oder häuslicher Krankenpflege derartige Versorgungszentren gründen. Zulassung, Betrieb oder auch nur “Vergrösserung” unterliegen allerdings restriktiven Regelungen.