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BGH-Arzthaftungssachen

BGH URTEIL VI ZR 120/11 vom 3. Juli 2012 – Arzthaftungssachen a) In Arzthaftungssachen kann ein Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer „Überbeschleunigung“ insbesondere dann vorliegen, wenn das als verspätet zurückgewiesene Verteidigungsvorbringen ein – in der Regel schriftliches – Sachverständigengutachten veranlasst hätte, dieses Sachver-ständigengutachten aber in der Zeit zwischen dem Ende der Einspruchsbe-gründungsfrist und der

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